In unserem Garten gibt es einen Fischteich (ca.1 m tief) sowie zahlreiche sehr giftige Pflanzen (beispielsweise Eisenhut, Fingerhut) und seit 30 Jahren einen ortsüblichen Zaun zum Nachbargrundstück (ca. 1,2 m hoch). Das Kind unserer neuen Nachbarn (ca. drei Jahre alt, Nichtschwimmer) versuchte nun erstmalig nach einem Fußballspiel den Zaun zu überwinden. Sein Ball lag unmittelbar neben der Eisenhutstaude in meinem Garten !!

Die Eltern des Kindes werden nicht immer zur Stelle sein. Bin ich jetzt zur künftigen Gefahrenabwehr für das Kind, verpflichtet einen neuen sicheren bzw. höheren Zaun zu errichten?