Wenn der Nachsitztermin außerhalb der regulären Schulzeiten ist kann ich doch in diesem Zeitraum, außerhalb des Schulgeländes, tun und lassen was ich möchte. Das heißt ich kann auch entscheiden ob ich zu dem Nachsitztermin anwesend bin oder eben nicht. Oder kann der/die Lehrer/in mich dazu "zwingen" zum besagten Zeitpunkt in der Schule zu erscheinen? Mein Problem ist nämlich wie Folgt: Wir haben Morgen sehr kurze Unterrichtszeiten. Was bedeutet dass Morgen die letzten zwei Stunden wegfallen. Ich soll Morgen zur 8. Stunde Nachsitzen. Ohne diese Stundenplan Änderung hätte ich auch nur bis zur 7. (was bedeutet dass das Nachsitzen außerhalb der, im Stundenplan festgelegten, Unterrichtszeiten stattfinden soll).
Aber mal Ehrlich. Welcher "normale" Mensch begibt sich nach Schulschluss, wenn er schon ca. 2 Stunden den Aufenthalt bei sich Zuhause genießt (wo es im übrigen warm ist und es Essen, W-LAN, TV usw. gibt), wieder auf den Weg zurück zur Schule? Ist dieser 2. Gang zurück überhaupt Versichert? Was sagt das Schulgesetz dazu?
Im übrigen ist der Termin durch angebliches "Fehlverhalten" zustande gekommen.
Ich sehe es nicht ein Morgen da noch aufzukreuzen.
(Ich bin unter 18 Jahre alt)