Hallo liebe Wissende, wir haben Probleme mit folgenden Kapital - Lebensversicherungen m. Teilauszahler:

  1. LV Beginn: 2/1998 Ende: 2/2033 monatl. 40,00 €

  2. LV Beginn: 2/1998 Ende: 2/2033 monatl. 70,00 €

Der Rückkauf-Wert ist selbstverständlich sehr gering. Deshalb wollen wir beide Versicherungen Stilllegen (wir haben keinen finanz. Engpass, sehen jedoch keine große Renditeerwartung). Jedenfalls möchten wir beide Beträge anderweitig anlegen.

Jetzt zum eigentlichen Problem: Die Generali sagte uns, bei Stilllegung beider Verträge - welche BEIDE mit Teilauszahler abgeschlossen worden sind - werden KEINE Teilauszahlungen geleistet. Es würde demnach nur eine Ablaufleistung fällig. Und dies im Jahre 2033. Vorher kommen wir nicht mehr an das Geld ran!

Der genaue Wortlaut der Versicherungspolice: "Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebnisfall mit mehreren Erlebnisfall-Leistungen" Die nächsten Teilauszahlungen wären ab dem Jahr 2014 fällig. Alle 4-5 Jahre. Insg. 4 Stück. Für beide Verträge zusammen, pro Teilauszahlung 5.000,- €. WENN DER VERTRAG WEITERLÄUFT! Bei Stilllegung wären es dann dementsprechend weniger! Das ist klar! Aber GAR KEINE Teilausz. Wieso kann die Generali einfach die Teilauszahlungen zurückbehalten bei Stilllegung. Vertrag.... Liebe Grüsse Christine