Die Bezeichnung "LKW Zulassung" für Fahrzeuge wie den Citroen Berlingo oder VW Transporter kann in der Tat etwas verwirrend sein, besonders wenn man sich nicht gut mit den speziellen Zulassungsregelungen auskennt. Generell gilt, dass die Klassifikation eines Fahrzeugs als LKW für steuerliche und versicherungstechnische Zwecke relevant ist, aber nicht unbedingt etwas über die Führerscheinklasse aussagt, die man benötigt, um das Fahrzeug zu fahren.

Die gute Nachricht ist, dass man in den meisten Fällen einen normalen Klasse B Führerschein ausreicht, um solche Fahrzeuge zu bewegen, solange das Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen liegt. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit "LKW Zulassung", sofern sie diese Gewichtsbeschränkung einhalten. Die LKW-Zulassung hat in diesem Kontext vor allem Auswirkungen auf die Kfz-Steuer und manchmal auf die Zulässigkeit der Nutzung von bestimmten Straßen oder Fahrspuren.

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