Kurz zur Sachlage:
Ich bin alleiniger Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer meiner Gesellschaft.

Sitz und Anschrift sind gemeinsam in einem anderen Landkreis und Bundesland (MV) als mein Wohnsitz (SH).

Da ich selbst aber die meiste Zeit nicht n meinem Büro in MV bin, sondern mich in SH aufhalte und mich mit dem Firmenwagen auch hauptsächlich hier bewegen werde, würde ich es auch gern hier zulassen.

Nun meine Frage: Kann ich mein Fahrzeug auf die Firma in SH anmelden, oder MUSS es in MV angemeldet werden?