Hallo Liebe Community,
ich habe am 14.07.2015 meine mündliche Prüfung meiner Ausbildung. Leider werde ich von meinem Betrieb nicht übernommen, da ich die schriftliche laut meinen Chefs zu schlecht abgelegt habe. Jetzt ist es so, dass ich noch um die 70 Minusstunden habe, da mir im ersten Lehrjahr meine zwei Schultage als zwei Volle Arbeitstage berechnet wurden (statt 1,5 Tage). Mein Chef meint, dass ich diese vom nächsten Arbeitslohn abgezogen bekomme.
Dieser Fehler wurde erst Oktober 2014 erkannt und nachträglich ausgebessert (August 2012 habe ich die Ausbildung begonnen).
Hat mein Chef hier Recht, oder kann ich ggf. hier klagen? Wer würde in meinem Fall wahrscheinlich Recht bekommen? Die Minusstunden habe ich ja nicht gemacht sondern die entstanden eben nur wegen den Schultagen.
Danke im Voraus!