Hi, ich muss zur MPU wegen einer Trunkenheitsfahrt (1,67 ‰). Nun habe ich von Leuten, die eine MPU schon hinter sich hatten gehört, dass Abstinenznachweise erbracht werden musst. Auch im Internet habe ich mich viel erkundigt, bekomme jedoch keine genau „Antwort“. Mein Anwalt erklärte mir, dass ein Abstinenznachweis nur dann nötig ist, wenn man mehrmals im Straßenverkehr aufgefallen ist oder es für mich zur einer Suchtgefahr für BTM oder Rauschmittel besteht ( ich bin sonst noch nie wegen BTM, Drogen, Alkohol aufgefallen) - also bei mir kein Abstinenznachweis oder doch ???????

Es wäre sehr freundlich von Ihnen/euch, wenn Sie/ihr mich aufklären könnt.

Danke schon mal im Vorraus.