Hallo,

Meine Mutter hat ihr Haus an meine Schwester verkauft, sie Zahlt das Haus in Raten bei meiner Mutter ab, Steht aber schon im Grundbuch.

Meine Mutter ist schwer Krank und wird die Rückzahlung nicht mehr überleben.

Meine Schwester sagt das nach dem Tod der Mutter das Haus damit abbezahlt ist und ich keinen Anspruch die Restsumme hätte. Nach meinem Verständnis ist der Restbetrag vom gewährten Darlehen Erbmasse, das heißt für mich das mir die Hälfte des Restbetrages zusteht. Oder sehe ich das Falsch?

Ich hasse es das ich sowas fragen muss, aber meine Schwester hat damit angefangen mir klar zu machen das wenn meine Mutter stirbt ich nichts bekomme. Ich finde es sehr schlimm mir über so etwas jetzt schon Gedanken zu machen da meine Mutter ja noch bei uns, auch wenn es leider absehbar ist.

Danke schon Mal für die Antworten

Viele Grüsse

Anja