Grundsätzlich sollte man als Linienbusfahrer sich mal mit der VOEWG 561/2006 beschäftigen, dazu noch das Arbeitszeitgesetz. Dann sollte man unterscheiden können zwischen Lenkzeit, Ruhezeit, Schichtzeit und Arbeitszeit.

Arbeitszeit: beginnt mit betreten des Betriebsgeländes und umfasst all das was zur Erfüllung des Arbeitsauftrages erfordert und Endet mit verlassen des Betriebsgeländes bzw. des Arbeitsortes. das kann auch der Bus sein wenn dieser nicht am betriebssitz Übernommen wird. dann zählt bereits die Anfahrt zur Übernahme diese Fahrzeuges als Arbeitszeit. Dem zu Folge auch die Heimfahrt, sofern das Fahrzeug nicht am Betriebssitz gewechselt und/oder abgestellt wird.

Alle Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Auszuführenden Arbeitsauftrag stehen, sind laut Art 9 der VOEWG 561/2006 auf der Fahrerkarte nachzutragen. unabhängig davon ob man nur einmal in der Woche ein Fahrzeug lenkt oder nicht. Auch Disponenten die einen entsprechenden Führerschein und ebenso eine Fahrerkarte, sind nach dieser Verordnung verpflichtet, tägliche Arbeitszeit, auch die aus ihrer Bürotätigkeit, auf der Karte nachzutragen. dafür kann jedes beliebige Fahrzeug mit Digitalen Tachograph genutzt werden.

Schichtzeit: umfasst alle aufgezeichneten Arbeitszeiten

Ruhezeit umfasst alle Zeiten an denen nicht gearbeitet wird. im Linienverkehr gilt die "Wendezeit" als Ruhezeit, wenn diese mindestens 10 min beträgt.

Bei der 1/6-Regelung handelt es sich um eine weitere Ausnahme bei den Lenk- und Ruhezeiten, die beim Bus im Linienverkehr Anwendung finden kann. Dafür muss der durchschnittliche Abstand zwischen den Haltestellen allerdings weniger als 3 Kilometer betragen. Ist dies der Fall, können planmäßige Standzeiten – etwa Wendezeiten an Endstationen – die mindestens 10 Minuten dauern, als Pausen gelten. Damit dies zulässig ist, muss die Gesamtdauer dieser Pausen allerdings mindestens ein Sechstel der vorgesehenen Lenkzeit entsprechen.

Schichtzeit umfasst wie die Arbeitszeit alle Tätigkeiten.

im eigenen Interesse, sollte jeder Linienbusfahrer seine tägliche Arbeitszeit digital dokumentieren. Gerade im Arbeitsrechtlichen Streitfall ist dies das beste Beweismittel was man haben kann. dazu ganz einfach früh morgens die Fahrerkarte stecken, erforderlichen Nachträge dokumentieren, nach dem vollständigen einlesen der Fahrerkarte, in den Menüeinstellungen Eingabe Fahrzeug, auf "Out" stellen. dann seinen dienst fahren und fertig. Bei Auswertung der Fahrerkarte erscheint dann die Sonderfallregelung im Auswertungsmenü der Behörden. somit seit ihr eurer Aufzeichnungspflicht nachgekommen. im übrigen müssen Arbeitgeber der Digitalen Aufzeichnungspflicht für alle Angestellten, seit 2023 Rechnung tragen. und für euch als Linien Fahrer ist es besser, da ihr somit eure tägliche Arbeitszeit auf die Minute genau abrechnen könnt. euer Chef also nicht anfangen kann, Stunden zu streichen. aber Achtung, habt ihr in eurem Arbeitsvertrag den §21a Arbeitszeitgesetz stehen, seit ihr angeschmiert, dann werden pausen oder Lenkzeitunterbrechungen nicht bezahlt.

Denkt auch an das Ruhezeiten Splitting, damit kann man euch 6 Tage 13h an die Arbeit binden. Gerade im Linienverkehr eine sehr gern genutzte rechtliche Möglichkeit. (innerhalb einer Schichtzeit von 13h wird eine Fahrtunterbrechung von mindestens 3h eingelegt, somit ist bis zum beginn der nächsten Schicht, nur eine Ruhe von min. 9 Stunden erforderlich.) diese wird in der Regel selten bezahlt.Der geliebte geteilte Dienst.

Unter Beachtung aller Umstände, ist es ein leichtes auf mehr als die 37,5h zu kommen, wenn man weis, wie man mit all den Dingen umgehen muss.

in diesem Sinne, gute Fahrt !

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