Hallo,

ich mache eine kaufmännische Ausbildung und habe im April meine schriftliche Abschlussprüfung bei der IHK NRW.
Da man bis zur schriftlichen gewisse Fehlzeiten einhalten muss (maximal 10% in 10 Jahren ) wollte ich fragen, ob es nach der schriftlichen egal ist und man automatisch zur mündlichen zugelassen wird.

Ich habe nämlich seit längerem psychisch Probleme und zwinge mich sozusagen, in den Betrieb und Schule, da ich die Ausbildung nicht nochmal verlängern möchte, was der Fall wäre wenn ich jetzt bis zum April erneut krank mache da ich schon viel angesammelt habe und kurz vor den 10% bin ( angemeldet zur schriftlichen bin ich aber bereits ).

Mit freundlichen Grüßen