Ich habe da mal eine Frage...einer Freundin wurde ihr kind weggenommen , auf verdacht der Kindeswohlgefärdung. ich kann sagen das dieses mit 100%iger Sicherheit nicht so ist...denn das Kind hat alles was es braucht...nun daher meine eigentliche frage: darf das Jugendamt das Kind einfach aus der Obhut der Mutter entziehen auf Verdacht ohne dies vorher genaustens geprüft zu haben was ihnen durch irgendwelche leute zugetragen wurde? es gibt immer leute die einen nicht mögen und irgendwelche sachen in die welt setzen die kein stück der wahrheit entsprechen