Hi,

ich streite mich momentan mit ein paar Kollegen über die Verwendung des Warnblinkers rum :-) Eventuell gibt es ein paar Leute die hier ihre Einschätzung geben können.

Aus meiner Sicht werden Warnblinker genutzt um nicht selbst verursachte Gefährdungen und keine Behinderungen anzuzeigen.

Jetzt kommt der Punkt wo wir uns streiten:

  • Fahrzeug (PKW oder LKW) halt an einer engen Stelle und die Autos können gerade so vorbei. Das Fahrzeug hat Warnblinker an um vor der engen Stelle zu warnen.

Der Fall dürfte nix existieren, da man beim Parken eine Behinderung und Gefährdung von anderen Leuten ausschließt. Wenn zum parken ein Warnblinker notwendig ist, dann parkt man nicht richtig. In diesen Fall hätte man hier nicht parken dürften, da nicht ausreichend Abstand war. Ich denke das dürfte so stimmen, da würden auch meine Kollegen mitgehen.

Jetzt kann es aber noch Sonderregeln geben. Wie schaut es mit dem Be- und Entladen von Liederfahrzeugen aus? Ich gehe mal davon aus, dass die auch nicht einfach die Straße zuparken können bzw. so parken, dass eine Gefährdung besteht und man den Warnblinker anschalten muss. Wenn bewusst falsch parkt und dadurch eine Gefährdung entsteht, missbraucht man den Warnblinker.

mfg