Kommt immer darauf an. Hast du die Sprachaufnahme heimlich gemacht oder hat er / sie dir diese geschickt. Ich vermute, dass ohne seine / ihre Einverständnis aufgenomme Sachen nicht als Beweis genommen werden dürfen. Wenn er / sie dir diese Sprachaufnahme allerdings geschickt hat, dann ist das ja in dem Einverständnis und wissen geschehen. In dem Bereich bin ich allerdings auch kein Experte. Wenn du wirklich vorhast jemanden anzuzeigen solltest du dir vielleicht Beratung von einem Anwalt oder so holen

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Der historische Hintergrund eines Buches, heißt soviel wie: In welcher Zeit und an welchem Ort spielte das Buch und was ist dort zu der Zeit passiert. Bei Anne Frank solltest das relativ offensichtlich sein.

Diese Seite könnte dir helfen

http://www.annefrank.ch/zeitgeschichtlicher-kontext.html


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