In unserem Abiturjahrgang wurde ein mit Alkohol in Verbindung stehendes Motto verboten.

Ist sowas rechtlich erlaubt?

Bzw. darf uns ein Verweis vom Schulgelände angedroht werden wenn wir mit sowas rumlaufen?

Das Motto lautet "Abi 2014 - So voll war der Jahrgang noch nie!" was zum ein einen natürlich auf Alkohol anspielt aber auch darauf, dass wir dank G8 ein Doppeljahrgang sind.

In der Schulordnung gibt es dazu bei uns keine Regelung.