Ein ehemaliger Auftraggeber aus der Zeit als ich noch Kleinunternehmer war, verlangt von mir eine Freistellungsbescheinigung, andernfalls würde er von mir 15% des Auftragswertes zurückfordern. Nach meinen Infos war er doch schon von vornherein verpflichtet diese einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, oder? Andere Frage wäre welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, die Freistellungsbescheingung zu bekommen?

herzlichen Dank