Wenn du das mit einer Folie schaffst, ist dir der Nobelpreis sicher!
Lastkilomter ist (wie das Wort eigentlich schon sagt) die Entfernung, die das Fahrzeug beladen (und sei es nur mit eine einzigen Palette) fährt. Wie willst du aus Anzahl Paletten, Stellplätzen und Anzahl der Zustellungen eine Entfernung berechnen?
Ich vermute, dass es die um die Einstufungsmerkmale des Tarifvertrages geht. Da wird wohl so etwas stehen wie "Aufgaben, die vielfältige Fachkenntnisse erfordern..."
Für die Bezeichnung "Vielfältige Fachkenntnisse" gibt es keine allgemeingültige Defintion. Das muss im Vergleich mit anderen Aufgaben entschieden werden. In eurem Fall ist das wohl gegen euch ausgegangen.
Möglicherweise kann aber die Gewerkschaft helfen, die diesen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Die kennen sich ja damit aus und wissen auch, wie die Einstufungsmerkmale anzuwenden sind. Eine entsprechende Beratung werden aber nur die Gewerkschaftsmitglieder bekommen.
Mein Rat: Gib ihr die 20,- € damit Ruhe ist und bestehe auf einer Quittung. Halte dich in Zukunft von ihr fern, um weiteren Ärger zu vermeiden. Bei derartigen psychischen Erkrankungen kann man nicht vorhersehen, für was sie dich noch verantwortlich machen wird.
Worüber machst du dir Sorgen? Es wird sich kaum ein Arbeitgeber die Mühe machen dich einzuladen, nur um dich zu "veräppeln". Nutze die Chance und freu dich darüber!
Für das Lokal kann eine solche Warenunterschiebung sehr böse auswirken. Nicht nur dass sein Ruf hinüber ist (und damit die Gäste wegbleiben), es können auch Anzeigen wegen Betrugs kommen und die "Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes" kann verloren gehen.
Kein Wunder, dass da der Betriebsleiter ganz entschieden durchgegriffen hat - das musste er tun. Eine fristlose Kündigung ist da durchaus möglich.
Nur wenn dein Freund glaubhaft machen kann, dass so etwas nie wieder vorkommt, gibt man ihm vielleicht noch eine Chance.
Das ist ein ausgezeichnetes Zeugnis, dass du später (nachdem die Kinder grösser sind?!) unbedenklich vorlegen kannst.
Irgendeinen Hinweis auf einen verdeckten "Rauswurf" (siehe Lyc2O12) kann ich da nicht erkennen. In einem solchen Fall klingen die Zeugnisse normalerweise etwas weniger begeistert.
Einfach zu Hause bleiben geht natürlich nicht; du musst nochmal zum Arzt und zwar aus zwei Gründen:
- Deine Krankschreibung muss verlängert werden
- Wenn es dir noch nicht besser geht, braucht du vielleicht andere Medikamete
Gute Besserung!
Was die Polizei angeht, wird man dir wohl keine Schwierigkeiten machen, wenn du jetzt freiwillig die Wahrheit sagst. (Nach dem Motto: Besser spät als nie.)
Was die AOK interessiert, ist ob sie die Kosten vielleicht von einem anderen einfordern können. Da hast du nun klar gelogen und solltest die Sache nun so bald wie möglich klarstellen. Wenn du das nicht tust, kann die AOK sich tatsächlich an dich halten.
Wechselnde Beziehungen der Mutter sind mit Sicherheit eine Belastung für ein Kind und da kann eine stabile Bezugsperson wie eben eine große Schwester eine erhebliche Hilfe sein.
Ich denke auch dass der Weg her über das Jugendamt geht. Es könnte zunächt einmal deiner Mutter eine Umgangsregelung vorschlagen. Sollte die sich quer stellen, wird sich der Weg zm Familiengericht nicht vermeiden lassen. Das wird aber erheblich einfacher, wenn das Jugendamt mit im Boot ist.
Eine Unterschrift mehr hast du jetzt schon einmal.
Hast du schon einmal daran gedacht, Zeitungen und Rundfunk ins Boot zu nehmen? Da brauchtest du allerdings einen Aufhänger mit etwas Unterhaltungswert, z.B. einen Fall, in dem erfolgreiche Arbeit durch diese Kürzungen wegfallen würde. Auch die Unsitte, Lehrer mit Zeitverträgen zu beschäftigen, ist immer wieder einen "Aufreger" wert.
Ich würde da auch vor Tiefschlägen im Stil gewisser Boulevardblätter nicht zurückschrecken, so in etwa „Was ist Ihnen wichtiger: Ein Bahnhof unter der Erde oder Unterricht für Ihre Kinder?“. Sachliche Argumentation, ist zwar gut und schlussendlich auch angebracht, aber erregt leider wenig Interesse.
Frage da lieber beim Ordnungsamt deiner Gemeinde nach! Ich vermute, dass die von deiner Idee gar nicht begeistert sein werden, aber fragen kannst du ja.
Wenn es dumm kommt, könnten solche Sticker als Sachbeschädigung angesehen werden und da man ja leicht den Verursacher herausfinden kann, könnte das für dich teuer werden.
Du stellst hier zwei Fragen auf einmal, denn die Rechtslage ist hier für Mieter und Wohnungseigentümer unterschiedlich.
Mieter müssen den Einbau von Heizkostenverteilern nicht bezahlen. Oft wird allerdings eine Firma mit der Heizkostenabrechnung beauftragt, die dann die Kosten für die Messgeräte in ihre Ablesekosten einrechnen. Das sind dann Betriebskosten, die doch wieder beim Mieter landen.
Wohnungseigentümer müssen die Kosten selbst tragen.
Ein Ausbildungsverrag endet mit der Prüfung, auch wenn im Vertrag ein späterer Termin steht. Das müsstest du irgendwann auch in der Berufsschule gelernt haben. Damit hatte dein Chef völlig recht, dich nach Hause zu schicken.
Den Rest hast du bereits von der IHK erfahren.
Vorab: Seit Beginn dieses Jahres wurde die Entgeltgrenze für Minijobs auf 450,- € angehoben.
Der zweite Teil deiner Frage ist leichter zu beantworten: Hast du mehrere Minijobs, wird das Arbeitsentgelt zusammengerechnet. Übersteigt es dann die Grenze, bist du Steuer- und versicherungspflichtig.
Beim ersten Teil bin ich mit nicht ganz sicher. Normalerweise gilt , dass das monatliche Entgelt bei einem Minijob im Jahresschnitt 450,- € pro Monat nicht übersteigen darf.
Wenn ein Minijob beendet wird und danach eine Vollzeitbeschäftigung folgt, gilt die Steuer- und Versicherungspflicht natürlich nur für den Vollzeitjob. Das müsste eigentlich auch beim selben Arbeitgeber möglich sein.
Ein Anruf beim Steuerberater kann diese Frage sehr schnell klären – vorausgesetzt, deine Chefin ist wirklich daran interessiert.
Da Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitebers ist, musst du schon den fragen, wir das dort geregelt ist. Ich nehme aber an, dass es auch nach deiner Übernahme Urlaubsgeld geben wird, aber eben anteilig für die Zeit ab 1.9.13.
Beim Urlaub gilt die Regel: Nehmen geht vor Auszahlen. Die 14 Tage Kündigngsfrist reichen allemal, um den dir zustehenden Urlaub noch zu nehmen.
Kündigungen müssen lt. Gesetz immer schriftlich erfolgen. Auch wenn deine Chefin deine mündliche Kündigung wohl akzeptiert hat, solltest du vorsichtshalber noch eine kurze schriftliche Kündigung verfassen.
Dass du Probleme mit dem Arbeitslosenged bekommst, wenn du selber kündigst, hat andeas9996 ja schon geschrieben.
Ja, da kann ein kleines Bußgeld fällig werden, denn nach §14 StVo muss der Fahrer das Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung sichern, wenn er es verläßt.
Offene Fenster oder Türen erleichtern es nun einmal, das Fahrzeug "unbefugt z benutzen", sprich, zu klauen.
Das EBC*L Zertifikat könnte etwas für dich sein. Dieses Zertfikat gibt es in verschiedenen Stufen. Da du noch gut im Lernprozess stehst, reicht es wahrscheinlich aus, wenn du dir die Lehrbücher besorgst und dich selbst auf die Prüfung vorbereitest. Du kannst natürlich auch Vorbereitungslehrgänge besuchen.
Hier ein Link: http://www.ebcl.de/
Es ist wohl die Frage, ob die Veganer Produkte brauchen, die Fleischprodukten ähnlich sehen, oder ob die Hersteller sie so anbieten, weil man damit vielleicht auch andere Kunden ansprechen kann, oder die Form einfach in der Herstellung praktisch ist.
Frage doch einfach mal deine Freundin, wie das bei ihr aussieht.