Wenn du das mit einer Folie schaffst, ist dir der Nobelpreis sicher!

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Lastkilomter ist (wie das Wort eigentlich schon sagt) die Entfernung, die das Fahrzeug beladen (und sei es nur mit eine einzigen Palette) fährt. Wie willst du aus Anzahl Paletten, Stellplätzen und Anzahl der Zustellungen eine Entfernung berechnen?

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Ich vermute, dass es die um die Einstufungsmerkmale des Tarifvertrages geht. Da wird wohl so etwas stehen wie "Aufgaben, die vielfältige Fachkenntnisse erfordern..."

Für die Bezeichnung "Vielfältige Fachkenntnisse" gibt es keine allgemeingültige Defintion. Das muss im Vergleich mit anderen Aufgaben entschieden werden. In eurem Fall ist das wohl gegen euch ausgegangen.

Möglicherweise kann aber die Gewerkschaft helfen, die diesen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Die kennen sich ja damit aus und wissen auch, wie die Einstufungsmerkmale anzuwenden sind. Eine entsprechende Beratung werden aber nur die Gewerkschaftsmitglieder bekommen.

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Muss ich 20 Euro bezahlen,wenn mir Schuhe geschenkt worden sind und die Person nun 20 euro haben wil

Hallo zusammen,diese Frage und Sachverhalt ist mir schon etwas peinlich,bräuchte aber trotzdem guten Rat.Folgendes,ich bin mit einer ,,Bekannten,,Schuhe kaufen gegangen,diese Schuhe hat sie mir geschenkt,hat an der Kasse mit ihrer EC Karte bezahlt.Die Person ist leider psychisch schwer krank,es folgten schon Zwangs Einweißungen usw. Sie hatte mich vor 5 Jahren Angezeigt,Diebstahl ihres Hausschlüssels,nach zwei Jahren viel ihr ein,das Sie den Hausschlüssel bei sich in der Schublade hatte und zog angeblich daraufhin die Anzeige zurück,leider zu spät,ich musste eine kleine Geldstrafe bezahlen.Nun hat Sie mir diese Schuhe gekauft,als Entschuldigung das Sie mich verdächtigt hatte.Ich habe 5 Tage bei ihr auf dem Fuß Boden geschlafen,weil Sie Angst hatte,das man Sie abhört,mit Wanzen.Es war kaum auszuhalten,bin dann auch nach 5 Tagen verschwunden.Nun verlangt Sie 20 Euro von m ir,da angeblich eine Mündliche Abmachung bestehe,das ich ihr 20 Euro gebe.Sie war auch angeblich schon bei der Polizei,Sie verlangt nun ihr Geld bis zum 08.08.13 ihr Geld,sonst würde Sie mich Anzeigen und ich bezahle die kosten usw.Was soll das? So eine Abmachung hat es nie gegeben,ich sehe es nicht ein,das ich wieder mal zu unrecht mir was unterstellen lassen muss.Muss ich die 20 Euro ohne Grund bezahlen?Was kann sie machen?Was kann ich machen?Sie rief mich gestern schon wieder an,das Sie sehr gute Anwälte hätte,ich muss dazu sagen,das diese Frau unter einer Schizophränie leidet,nacher heißt es,ich hätte das ausgenutzt?Danke fürs durchlesen und danke schon einmal fürs Antworten! Lg

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Mein Rat: Gib ihr die 20,- € damit Ruhe ist und bestehe auf einer Quittung. Halte dich in Zukunft von ihr fern, um weiteren Ärger zu vermeiden. Bei derartigen psychischen Erkrankungen kann man nicht vorhersehen, für was sie dich noch verantwortlich machen wird.

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Worüber machst du dir Sorgen? Es wird sich kaum ein Arbeitgeber die Mühe machen dich einzuladen, nur um dich zu "veräppeln". Nutze die Chance und freu dich darüber!

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Für das Lokal kann eine solche Warenunterschiebung sehr böse auswirken. Nicht nur dass sein Ruf hinüber ist (und damit die Gäste wegbleiben), es können auch Anzeigen wegen Betrugs kommen und die "Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes" kann verloren gehen.

Kein Wunder, dass da der Betriebsleiter ganz entschieden durchgegriffen hat - das musste er tun. Eine fristlose Kündigung ist da durchaus möglich.

Nur wenn dein Freund glaubhaft machen kann, dass so etwas nie wieder vorkommt, gibt man ihm vielleicht noch eine Chance.

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Arbeitszeugnis, was meint ihr dazu, gut oder schlecht?

Hallo, ich habe mein Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst und ein Arbeitszeugnis geforderte. Könnt ihr mir sagen, ob es gut oder eher negativ ist?

Frau xy war in unserem Unternehmen als Bürokauffrau beschäftigt und zwar von x-y....

Frau yx begann ihre Berufslaufbahn mit der Lehrausbildung zur Bürokauffrau. Ihre rasche Auffassungsgabe und ihre absolute Lernbereitschaft brachten es mit sich, dass sie schon sehr bald mit Aufgaben betraut wurde, die selbstständiges Arbeiten erforderten und die sie zur vollsten Zufriedenheit aller erledigte. Jede Klasse der Berufsschule beendete sie mit Auszeichnung - ebenso mit Auszeichnung die Lehrabschlussprüfung.

Frau xy wurde während ihrer Betriebszugehörigkeit in fast allen Abteilungen der Verwaltung unseres Unternehmens eingesetzt. Sie hat sich in allen Berichen rasch eingearbeitet, jede Organisationsveränderung aktiv mitgetragen und selbstständig Verbesserungen entwickelt bzw. vorgeschlagen.

Ihr Wille zur Weiterbildung wurde auch dadurch dokumentiert, dass sie neben ihrer Dienstzeit den vierjähringen Lehrgang besucht hat und diesen im Jahr xy mit Matura erfolgreich abgeschlossen hat.

Frau xy hat durch ihre Verlässlichkeit, Kompetenz und Einsatzfreude - auch außerhalb der Dienstzeit bei Firmenveranstaltungen der verschiedensten Art - das absolute Vertrauen der Geschäftsführung genossen. Auf Grund ihres aufgeschlossenen, freundlichen Wesens und ihrer Hilfsbereitschaft war sie auch bei KollegInnen sehr beliebt.

Frau xy verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch um sich ihrem Nachwuchs und ihrer Familie zu widmen.

Wir danken Frau xy für ihre langjährige, ausgezeichnete Mitarbeit in unserem Betrieb und bedauern ihr Ausscheiden und wünschen ihr auf dem weiteren Lebensweg alles Gute.

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Das ist ein ausgezeichnetes Zeugnis, dass du später (nachdem die Kinder grösser sind?!) unbedenklich vorlegen kannst.

Irgendeinen Hinweis auf einen verdeckten "Rauswurf" (siehe Lyc2O12) kann ich da nicht erkennen. In einem solchen Fall klingen die Zeugnisse normalerweise etwas weniger begeistert.

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Einfach zu Hause bleiben geht natürlich nicht; du musst nochmal zum Arzt und zwar aus zwei Gründen:

  • Deine Krankschreibung muss verlängert werden
  • Wenn es dir noch nicht besser geht, braucht du vielleicht andere Medikamete

Gute Besserung!

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Was die Polizei angeht, wird man dir wohl keine Schwierigkeiten machen, wenn du jetzt freiwillig die Wahrheit sagst. (Nach dem Motto: Besser spät als nie.)

Was die AOK interessiert, ist ob sie die Kosten vielleicht von einem anderen einfordern können. Da hast du nun klar gelogen und solltest die Sache nun so bald wie möglich klarstellen. Wenn du das nicht tust, kann die AOK sich tatsächlich an dich halten.

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Wechselnde Beziehungen der Mutter sind mit Sicherheit eine Belastung für ein Kind und da kann eine stabile Bezugsperson wie eben eine große Schwester eine erhebliche Hilfe sein.

Ich denke auch dass der Weg her über das Jugendamt geht. Es könnte zunächt einmal deiner Mutter eine Umgangsregelung vorschlagen. Sollte die sich quer stellen, wird sich der Weg zm Familiengericht nicht vermeiden lassen. Das wird aber erheblich einfacher, wenn das Jugendamt mit im Boot ist.

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Eine Unterschrift mehr hast du jetzt schon einmal.

Hast du schon einmal daran gedacht, Zeitungen und Rundfunk ins Boot zu nehmen? Da brauchtest du allerdings einen Aufhänger mit etwas Unterhaltungswert, z.B. einen Fall, in dem erfolgreiche Arbeit durch diese Kürzungen wegfallen würde. Auch die Unsitte, Lehrer mit Zeitverträgen zu beschäftigen, ist immer wieder einen "Aufreger" wert.

Ich würde da auch vor Tiefschlägen im Stil gewisser Boulevardblätter nicht zurückschrecken, so in etwa „Was ist Ihnen wichtiger: Ein Bahnhof unter der Erde oder Unterricht für Ihre Kinder?“. Sachliche Argumentation, ist zwar gut und schlussendlich auch angebracht, aber erregt leider wenig Interesse.

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Frage da lieber beim Ordnungsamt deiner Gemeinde nach! Ich vermute, dass die von deiner Idee gar nicht begeistert sein werden, aber fragen kannst du ja.

Wenn es dumm kommt, könnten solche Sticker als Sachbeschädigung angesehen werden und da man ja leicht den Verursacher herausfinden kann, könnte das für dich teuer werden.

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Du stellst hier zwei Fragen auf einmal, denn die Rechtslage ist hier für Mieter und Wohnungseigentümer unterschiedlich.

Mieter müssen den Einbau von Heizkostenverteilern nicht bezahlen. Oft wird allerdings eine Firma mit der Heizkostenabrechnung beauftragt, die dann die Kosten für die Messgeräte in ihre Ablesekosten einrechnen. Das sind dann Betriebskosten, die doch wieder beim Mieter landen.

Wohnungseigentümer müssen die Kosten selbst tragen.

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Chef schickt mich nach Hause ohne Kündigung und grund Lohn steht aus!

Hallo zusammen,

folgendes ist mir passiert. Ich hab im sep. 2010 meine Lehre als Zimmermann begonnen, lief alles ganz gut kein Ärger mit Chef oder Kollegen. Auf jeden fall hatte ich jetzt am 20.07 meine Praktische Gesellenprüfung die ich höchstwarscheinlich im Jan 2014 wiederholen muss :( Als ich am dann am Montag zur Arbeit ging schickte mich mein Chef nach 2 std nach hause ich wusste gar nicht was da passierte war völlig perplex. Naja ich ging nach Hause

Am nächsten morgen rief ich der zuständigen Handwerkskammer an, diese meinten das ich das recht hätte bei nicht bestandener Gesellenprüfung einen Antrag auf Lehrzeitverlängerung zu stellen und dieser einseitig meiner seite erfolgte d.h wenn ich in stelle muss er in akzeptieren. In gleichem Atemzug empfohl er mir aber dies nicht zu tun weil das Verhältnis nach dem verbalen Streit am Montag morgen doch sehr zertrümmert wäre. Ich soll einen Vergleich mit ihm Aushandeln. Ich setzte ein schreiben auf in dem ich in aufforderte meinen Lohn anteilig bis zum 19.07 meine Überstunden sowie meine restlichen Urlaubstage bis zum 31.07 an mich zu überweisen..... dies geschieh bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Am wichtigsten ist aber und jetzt meinen Frage , mein Lehrvertrag Läuft bis zum 31.08 er hat mir bis heute nicht schriftlich gekündigt dann bin ich doch somit noch bei ihm angestellt und er muss mir den vollen lohn bezahlen bis zum 31.08. Zur Info ich bin bis zum 31.08 krank geschrieben, damit er nicht sagen kann ich bin nicht zur arbeit erschienen...... die Prüfung werde ich auch ohne Betrieb wiederholenm können

Bitte helft mir ich steh wie der Ochs vorm Berg weis echt nicht was ich tun soll. Danke für alle Antworten

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Ein Ausbildungsverrag endet mit der Prüfung, auch wenn im Vertrag ein späterer Termin steht. Das müsstest du irgendwann auch in der Berufsschule gelernt haben. Damit hatte dein Chef völlig recht, dich nach Hause zu schicken.

Den Rest hast du bereits von der IHK erfahren.

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Vorab: Seit Beginn dieses Jahres wurde die Entgeltgrenze für Minijobs auf 450,- € angehoben.

Der zweite Teil deiner Frage ist leichter zu beantworten: Hast du mehrere Minijobs, wird das Arbeitsentgelt zusammengerechnet. Übersteigt es dann die Grenze, bist du Steuer- und versicherungspflichtig.

Beim ersten Teil bin ich mit nicht ganz sicher. Normalerweise gilt , dass das monatliche Entgelt bei einem Minijob im Jahresschnitt 450,- € pro Monat nicht übersteigen darf.

Wenn ein Minijob beendet wird und danach eine Vollzeitbeschäftigung folgt, gilt die Steuer- und Versicherungspflicht natürlich nur für den Vollzeitjob. Das müsste eigentlich auch beim selben Arbeitgeber möglich sein.

Ein Anruf beim Steuerberater kann diese Frage sehr schnell klären – vorausgesetzt, deine Chefin ist wirklich daran interessiert.

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Da Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitebers ist, musst du schon den fragen, wir das dort geregelt ist. Ich nehme aber an, dass es auch nach deiner Übernahme Urlaubsgeld geben wird, aber eben anteilig für die Zeit ab 1.9.13.

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Beim Urlaub gilt die Regel: Nehmen geht vor Auszahlen. Die 14 Tage Kündigngsfrist reichen allemal, um den dir zustehenden Urlaub noch zu nehmen.

Kündigungen müssen lt. Gesetz immer schriftlich erfolgen. Auch wenn deine Chefin deine mündliche Kündigung wohl akzeptiert hat, solltest du vorsichtshalber noch eine kurze schriftliche Kündigung verfassen.

Dass du Probleme mit dem Arbeitslosenged bekommst, wenn du selber kündigst, hat andeas9996 ja schon geschrieben.

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Ja, da kann ein kleines Bußgeld fällig werden, denn nach §14 StVo muss der Fahrer das Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung sichern, wenn er es verläßt.

Offene Fenster oder Türen erleichtern es nun einmal, das Fahrzeug "unbefugt z benutzen", sprich, zu klauen.

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Das EBC*L Zertifikat könnte etwas für dich sein. Dieses Zertfikat gibt es in verschiedenen Stufen. Da du noch gut im Lernprozess stehst, reicht es wahrscheinlich aus, wenn du dir die Lehrbücher besorgst und dich selbst auf die Prüfung vorbereitest. Du kannst natürlich auch Vorbereitungslehrgänge besuchen.

Hier ein Link: http://www.ebcl.de/

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Es ist wohl die Frage, ob die Veganer Produkte brauchen, die Fleischprodukten ähnlich sehen, oder ob die Hersteller sie so anbieten, weil man damit vielleicht auch andere Kunden ansprechen kann, oder die Form einfach in der Herstellung praktisch ist.

Frage doch einfach mal deine Freundin, wie das bei ihr aussieht.

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