Für eine Projektarbeit setze ich mich mit diesen Themen ausseinander..

Wir haben das Recht dazu eine sich selbst gefährdende psychisch kranke Person in eine Klinik einweisen zulassen (Man wirkt auf sie gegen ihren Willen ein(Heteronomie)), aber nicht das Recht dazu eine Person davon abzuhalten oder daran zuhindern zu einem Lebenspartner zu gehen, von dem man weiß, dass jener diese schlägt (Man darf nicht gegen ihren Willen handeln, sie entscheidet(Autonomie)). Das Resultat ist ein beiden Fällen das gleiche -> Beide haben sich im weitesten sinne selbst verletzt..

Warum dürfen wir in ein Geschehen eingreifen udn in das andere nicht ? Eigentlich sollte es doch EIN Prinzip geben an dem man seine Handlung orientiert, aber welches von beider wäre das, und am weichtigsten, warum ?

Danke für antworten :)