Ich bin derzeit als Werkstudent tätig und wechsle für meinen Master von einer FH zur Uni. Ich bin an der FH bis zum 30.08. eingeschrieben, das Wintersemester fängt allerdings erst am 01.10. an, sodass ich im September nicht eingeschrieben bin. Bei meiner studentischen Krankenversicherung und was Kindergeld angeht ist dies überhaupt kein Problem, ich besitze auch Studienbescheinigungen für beide Semester. Darf ich in dem Monat als Werkstudent tätig sein?