Ich weiß es nicht genau. Meines Wissens hat Dreilich jedoch keinen Dienst bei der NVA geleistet. Das spricht dafür, dass er kein Staatsbürger der DDR war, sondern die österreichische Staatsbürgerschaft inne hatte.

Anders als andere Kommentatoren hier behaupten, konnte man auch mit ausländischer Staatsbürgerschaft in der DDR leben. Den Vorteil, somit die DDR jederzeit wieder verlassen zu können, hätte wohl auch niemand durch freiwillige Annahme der Staatsbürgerschaft der DDR bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft aufgegeben.

Nebenbei, hätte Dreilich freiwillig bei der NVA gedient, hätte Österreich ihn automatisch aus der österreichischen Staatsbürgerschaft entlassen.

Anders hätte es allerdings ausgesehen, wenn Dreilichs Eltern mit der zunächst erfolgten Übersiedlung von Österreich in die BRD die (west)deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hätten. Dann wäre Dreilich mit der späteren Übersiedlung in die DDR automatisch Staatsbürger der DDR geworden. Das Verhältnis zwischen BRD und DDR war in Sachen gegenseitiger Nichtanerkennung und damit auch bei der Staatsbürgerschaft "etwas komplizierter".

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