Auch ich lebte mal in einer WHG.mit VAILLANT GASTHERME. Und als diese wie tot war,-überhaupt nicht mehr ansprang von selbst,und auch nicht nach kurzem Ausschalten+Wiederanschalten,-da holte ich meinen im Haus lebend.Vermieter. Der meinte dann,die Therme bzw.diese Art von Pumpe innendrin wäre kaputt. Viell.solltest Du mal ne Firma hinzu ziehen.Eine Wartungsfirma kann Dir auf jeden Fall sagen ob diese "Innendrin-Pumpe"/Therme kaputt ist. NUR DIESE EINSCHÄTZUNG! ! DIE REPERATUR SOLLTE NUR VON VAILLANT AUSGEFÜHRT WERDEN,-DAFÜR IST DEIN VERMIETER ZUSTÄNDIG. SOFORT VERMIETER SCHRIFTLICH (HEBE DIR KOPIEN AUF ) IN KENNTNIS SETZEN=ANSCHREIBEN. NICHT TELEFONIEREN,-DU BRAUCHST SCHRIFTL.BEWEIS,DASS DU DIE INFO AN IHN GESAND HAST. BRIEF AM BESTEN PER EISCHREIBEN+RÜCKANTWORT= ca.6-7 Euro ,-lohnt sich ,- an den VERMIETER SCHICKEN. JURISTISCH ist es so, d.Du als Mieter d.Vermieter MÄNGEL an allen EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDEN=GASTHERME GEHÖRT DAZU, f.d.DU MIETE zahlst, benennen musst. SCHRIFTL.per Brief,Einschreiben+Rückantwort deshalb, damit Du im Falle einer rechtl.Auseinandersetzung beweisen kannst, korrekt gehandelt zu haben. Sollte Dir vorab der Wartungs-Firmen Angestellte bestätigt haben,dass diese Pumpe innen kaputt ist (sehr TEUER-Du bist NICHT dafür zuständig), so bitten den Wartungs-Techniker Dir eine Kopie vom Wartungsbericht anzufertigen -FÜR DICH .(Der lässt Dich sowieso nach dem Gastherm-Pumpen-Check für die Technung,die er Dir zuschickt,sonen Bereicht unterschreiben. ) Wenn Du diesen Thermen-Check bezahlst (gehört noch zu den Pflichten des Mieters) HAST NUR DU ANRECHT AUF ERHALT DES BERICHTES. 1.Vermieter anschreiben, erwähnen das Techniker Therme angeschaut hat (Dein ZEUGE) erwähne bitte ,dass DERZEIT DU NICHT HEIZEN KANNST,FRIEREN MUSST undBITTE ihn höflich aber bestimmt darum, so schnell wie möglich THERME AUF S E I N E KOSTEN REPARIEREN zu lassen. 2.Sollte Sich Dein Vermieter NICHT nach spätestens 7-8 Tagen irgenwie bei Dir gemeldet haben, GEHE ZUM RECHTSANWALT. ofern nDu HARTZ 4 EMPFÄNGER sein solltest, nimm den HARTZ 4 Bewilligungs-Bescheid mit und suche am BESTEN entweder einen FACH-ANWALT für MIETRECHT oder einen FACH-ANWALT für SOZIALRECHT aus- bei diesen Anwälten steht Dir auch ein kostenloses Beratungs-Gespräch zu. JEDER ANWALT wird natürlich auch die Ankündigung einer MIETMINDERUNG zu dieser jetzigen Jahreszeit in Erwägung ziehen.( ...bis zu 100 % ) ABER: LASS DAS DEN ANWALT MACHEN. Versuche zu aller erst ,DEINEN VERMIETER freundlich in Kenntnis zu setzen. HolDir den Wartungstechniker,-der DICH etwas kostet,- BITTE um KOPIE v.Untersuch.Bericht.---Wenn noch immer Kein Kontakt vom Vermieter,-dann auf zum FACHANWALT !
FRAGE an Dich: Hast Du auch jährlich Deine Therme warten lassen ? ICH WÜNSCHE DIR VIEL ERFOLG! BITTE ERST DEN FREUNDLICHEN WEG versuchen zu gehen. Lass Dir nicht einreden, DU hättest THERME "mutwillig zerstört" etc. Also, ALLES GUTE !!

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