Hallo,

und zwar haben wir Ende März ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück gekauft mit einem notariellen Kaufvertrag. Übergabe ist am 01.07.2014. Jedoch als wir jetzt dort waren am 11.05.2014 um die Küche für eine Einbauküche zu vermessen meinte der Vorbesitzer dass er noch keine passende Wohnung gefunden hat. Nun haben wir Bedenken, dass er eventuell nicht am vereinbarten Zeitpunkt uns die Schlüssel übergibt sozusagen dass er noch dort wohnen wird da er ja keine andere Bleibe hat. Wie sieht denn hier die Sachlage aus? Ich habe meine Wohnung schon für den 15.07.2014 gekündigt. Kann ich direkt am 01.07.2014 die Schlüssel verlangen oder nicht?

Im Notarvertrag steht: Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer das Erbbaurecht am Übergabetag geräumt , ohne Küche und frei von Miet- und Pachtverhältnissen und sonstigen Nutzungsverhältnissen herauszugeben.

Ich danke für ihre Mühen