Vorname vom Notar falsch geschrieben. Kann der Vertrag für nichtig erklärt werden?
hier geht es um einen notariellen Vertrag. In der Urkunde steht dass die Person sich mit Personalausweis identifizieren ließ. Es sind keine Tippfehler, sondern falscher Vornamen angegeben. Die Vertragspartei versucht die Beglaubigung für nichtig zu erklären.
Recht,
Vertrag,
Notar