In meiner Mietwohnung gibt es eine Einbauküche, die dem Vermieter gehört. Er hat mir diese zur Nutzung überlassen. Da die Küche im Mietpreis nicht enthalten ist, mußte ich, nachdem der alte Herd kaputt ging, einen neuen kaufen und auch selbst bezahlen.

Im Februar werde ich ausziehen und möchte natürlich auch meinen Herd mitnehmen. Der Vermieter geht jedoch davon aus, dass es sein Eigentum sei, da er mir ja eine funktionsfähige Küche überlassen hat.

Darf er wirklich mein Eigentum behalten?