Folgende Situation: Ich habe bei einer Klausur unentschuldigt gefehlt. Das habe ich im Vorhinein mit dem Fachlehrer so abgesprochen, da ich in diesem Fach alle nötigen Bewertungen habe, um am Ende nicht 00 Punkte zu bekommen und diese Leistung eh streiche. Nun besteht die Oberstufenkoordinatorin darauf, dass ich die Arbeit trotz unentschuldigten Fehlens nachschreibe (warum auch immer, ich will gar nicht nachschreiben...) Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Wenn man danach geht, müsste man ja überhaupt keine ärztlichen Atteste mehr vorlegen und könnte trotzdem nachschreiben. Für mich ist das Schikane, der Frau geht es meines Erachtens nur um's Prinzip.

Gehe übrigens in die 12. Klasse aufs Gymnasium in Sachsen-Anhalt.