Ich habe einen Bausparvertrag bei der Deutschen Bank gekündigt. Der Vertag ist über 7 Jahre alt. Meine eingezahlte Beträge wurden mir bereits erstattet. Eine Gebühr - Zinsen- für die vorzeitige Kündigung wurde mir abgezogen. Ist es richtig, das die Bausparkasse mir die Abschlussgebühr in jedem Fall wieder erstatten muss, wenn ich das Darlehn nicht in Anspruch genommen habe ? Ist das gesetzlich vorgeschrieben bzw. bei jeder Bausparkasse so ? Oder hängt das von dem abgeschlossen Bausparvertrag bzw. Tarif ab ?