Hallo ich habe ein paar Fragen zum Elterngeld, auf welche ich durch Recherchen keine Antwort erhalten konnte.

da ich nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft sofort in das Beschäftigungsverbot komme, wird mir von dort an der Durchschnitt meines Nettogehaltes der letzen 3 Monate gezahlt. Der sogenannte Mutterschutzlohn.
- Zählen diese Einnahmen in die Berechnung des Elterngeldes?

Da ich in einem Beruf tätig bin in welchem mir monatlich Wechselschichtzulage, Rufbereitschaft, SUE- Zulage gezahlt wird, wäre meine Frage ob diese Einnahmen ebenfalls bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.

meine Letzte frage wäre, in wie weit mein Minijob unter 520 € in die Berechnung mit einfließt.

Vielen Dank schon mal für die Antworten😊