Hallo ich habe beim aufräumen ein paar Sanifair Wert-Bons gefunden. Auf der Rückseite ist vermerkt, dass diese nur ein Jahr nach Ausstellung eingelöst werden könne. Bei Gutscheinen ist ein solches Verfahren ja nicht zulässig. Da es sich hier aber nach Aufdruck um einen Wert-Bon handelt weiss ich nun nicht so richtig, ob sich dass jetzt anders verhält, oder ob auch diese nicht zeitlich begrenz werden dürfen. Kann mir jemand helfen? danke!