Zwei Personen (Person A und B) haben an einem Abend mehrere Gebäude voll gesprayed und wurden erwischt. Gegen beide läuft ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung.

Person A wurde von einer dritten Person (Person X) gefilmt bei einem "Tag". Die Polizei fand dieses Video und stellte Person A zur Rede wer das gefilmt hat. Die Polizei weiss das Person A und B an diesem Abend zusammen waren. Person A hat gesagt Person B hat sie gefilmt um Person X zu schützen und nicht auch noch ins Strafverfahren rein zu ziehen.

Person B denkt jetzt das sie wegen dem Filmen Ärger bekommt, aber gegen Person B läuft bereits ein Strafverfahren wegen diesem Abend und den Sachbeschädigungen (bzw. Sprayereien) die sie begangen hat.

Die Aussage wegen des Filmens spielt doch überhaupt keine Rolle im Strafverfahren ? (War in der Schweiz, wegen der Gesetzesgrundlage)