Wir haben vor 1 Jahr ein Reihenendhaus gekauft. Die Reihe besteht aus 4 Häusern. Die innenliegenden Häuser haben jeweils ein Wegerecht/Grunddienstbarkeit über das Grundstück des Endhauses. Durch jedes der Häuser kommt man durch den Keller in den Garten!! Fahrräder oder sonstige sperrigen Sachen kann man natürlich nicht durchs Haus tragen, das verstehe ich auch. Nun führt kein Weg an unserem Grundstück lang, den die Nachbarn benutzen könnten, um von außen in ihren Garten zu gelangen. Diese laufen nun mit Familie und Freunden ständig über unsere Terrasse, statt auf dem Rasen hinter der Terrasse zu laufen (wenn es denn überhaupt sein muss)! Selbst, wenn wir mit Freunden auf der Terrasse sitzen, gehen sie direkt auf der Terrasse hinter einem lang. Unseren Hund sollen wir anleinen oder einsperren, wenn der Vater durch unseren Garten will, der Hunde ekelig findet! Der Hausherr hat sich mal den Kopf gestoßen, als er die Kellertreppe hinunter ging. Seit dem mag er diesen Ausgang nicht mehr nutzen?! Nun reicht es uns!! Ich kann aus der Grunddienstbarkeit nicht erkennen, inwieweit das Wegerecht besteht. Kann man dieses als "öffentlichen Weg" durch unseren Garten ansehen? Ich glaube, auf unserer wenig befahrenen Straße ist weniger los, als bei uns im Garten im Sommer :-(