Hallo,

mein AG will mich nach der Ausbildung befristet für ein Jahr anstellen, da angeblich keine „feste Stelle“ frei ist. Deshalb wird mir auch nur ein Arbeitsvertrag mit Eingruppierung in EG5 angeboten.

Laut einer Bemerkung im TVöD (Entgeltordnung) sind Beschäftigte in der Informations-und Kommunikationstechnik ab EG 6 einzustufen bzw. es wird EG5 gar nicht erwähnt.

Muss mir mein AG nun mindestens EG6 zahlen oder ist das so in Ordnung?

Danke schon mal.