Ich kenn die einzelnen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern nicht, aber bei uns in Bayern war es so, dass wir mindestens eine Klausurnote ("großer Leistungsnachweis") und eine Note aus einem "kleinen Leistungsnachweis" benötigten.
Wenn wir also nur die Klausurnote kannten, da wir über das Halbjahr nicht ausgefragt worden sind, etc. wurde dennoch vom Lehrer eine mündliche Note eingetragen. Die sollte sich aber erfragen lassen, da Lehrer zur Offenlegung deiner eigenen Noten verpflichtet sind, wenn du sie fragst.