Hallo,

ich möchte als AN kündigen und habe mir dazu meinen unbefristeten AV angeschaut.

Dort steht:

"Es wird keine Probezeit vereinbart.

Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig nach dem gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG aus gesetzlicher oder sonstigen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den AN.

Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der AN die Altersgrenze für eine Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat., oderab dem Zeitpunkt, ab dem er eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund, tatsächlich bezieht. Das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem dem AN der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über eine Rente auf Dauer wegen voller Erwerbsminderung zugeht. Die vorstehenden Sätze berühren nicht das Recht der ordentlichen Kündigung.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen."

Der Rest ist nur noch "fristlose Kündigung und Freistellung"

Ich möchte meine Kündigung am 31.1. abgeben und am 01.03. wo anders anfangen. Is das möglich?

Gruß

2fragesteller2