Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage.
In meinem Vertrag ist es so geregelt, dass ich ein 13. Monatsgehalt bekomme. Bei mir ist es so, dass ich meinen Lohn am 15. des Folgemonats bekomme, sprich mein Januarlohn bekomme ich am 15. Februar.
Jetzt steht im Vertrag, dass ich als Sonderzahlung ein 13. Monatsgehalt bekomme, 50% im Mai (also dann wohl im Juni ausgezahlt) und 50% im Oktober.
Jetzt ist es so, dass ich in der kommenden Woche wohl kündigen werde, sodass ich den Mai noch im Unternehmen bin (Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats). Habe ich dann trotzdem einen Anspruch auf die 50% Urlaubsgeld?
Im Vertrag steht sowas wie:
"Soweit durch den Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt weitere, mit dem Arbeitnehmer nicht ausdrücklich vereinbarte Sonderleistungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) gewährt werden, handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers aufgrund einer jeweils gesondert zu treffenden Entscheidung, die keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft begründen. Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die wiederholte oder dauerhafte Gewährung von solchen freiwilligen Sonderleistungen entsteht auch dann nicht, wenn eine Gewährung wiederholt erfolgt. Es bleibt stattdessen im freien, unbeschränkten Ermessen des Arbeitgebers, eine gleiche oder ähnliche Leistung zukünftig zu erbringen. Das Entstehen einer betrieblichen Übung ist bezüglich solcher Sonderleistungen damit ausgeschlossen.
Klargestellt wird, dass durch diesen Freiwilligkeitsvorbehalt weder an den Arbeitnehmer gezahlte laufende Leistungen noch solche, auf welche der Arbeitnehmer aufgrund von Individualabreden gleich welcher Art einen Anspruch hat, ausgeschlossen werden."
So wie ich das sehe, kann er es theoretisch ja nicht verwehren, oder? Er muss es trotz Kündigung zahlen, oder?
Vielen Dank für eure Mithilfe.