Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber informierte mich so eben, dass ab dem 01.01. nur noch Personen mit einem Gewerbeschein bei Ihnen Aufträge bekämen. Da ich aber nicht mehr arbeiten kann, sprich für mehrere Arbeitgeber, entgegnete ich, dass das auf eine Scheinselbständigkeit hinausliefe. Er sagte, dass es da Mittel und Wege gäbe OHNE zu tricksen. (Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich als Werkstudent angestellt)

Nachdem ich gegoogelt habe bin ich skeptisch ob das so stimmt. Hat jemand von euch Erfahrung damit oder weiß mit Sicherheit über die Rechtslage Bescheid?

Vielen Dank im Voraus

Laura