Nabend, meine Aufgabe ist es, die Urteilsbegründung des Gerichtes in Bezug zum Hitlerputsch 1923 zu BEWERTEN.

Auszug aus der Urteilsbegründung des Gerichts vom 1. April 1924: "Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten bei ihrem Tun von rein vaterländischem Geiste und dem edelsten selbstlosen Willen geleitet waren. Alle Angeklagten [...] glaubten nach bestem Willen und Gewissen, dass sie zur Rettung des Vaterlandes handeln müssten und dass sie zur Rettung des Vaterlandes handeln müssten und dass die dasselbe täten, was kurz zuvor noch die Absicht der leitenden bayerischen Männer war. Das rechtfertigt ihr Vorhaben nicht, aber es gibt den Schlüssel zum Verständnis ihres Tuns."

So, wie soll ich das Ganze nun bewerten? Das Gericht sagt ganz klar, dass Hitler und seine Anhänger aus Patriotisumus gehandelt haben und dass Eigennutzen nicht im Vordergrund stand. Des Weiteren behaupten die Anhänger zu Gunsten des Volkes gehandelt zu haben, welches vom Gericht ja im vorliegenden Auszug nicht negiert wird. Außerdem stellen sie sich in gewisser Weise mit den leitenden bayrischen Männern gleich, da sie deren Aufgabe übernommen haben. Im Ganzen hat das Gericht zwar Verständnis für ihr Handeln, allerdings sind die Fakten so eindeutig, dass sie nun mal gesetzmäßig verhaftet werden müssen.

Wie kann man das denn weiter bewerten?

Link zum Verlauf und zum Auszug: https://weimarwiki.wikispaces.com/Der+Hitlerputsch