Es ist schwer etwas dazu zu sagen, was den Grabstein angeht. Hat die Witwe nicht genug Geld oder ist es wirklich nur Bosheit, dass sie keinen aufstellt? Das Problem ist, dass lt Friedhofsordnung und Erbrecht derjenige für das Grab aufkommen darf und muß, der das Nutzungsrecht hat. Wenn die Grabstätte nicht gepflegt wird, dann hat die Friedhofsverwaltung das Recht, das Grab einzuebnen. Ich würde deshalb mal dort vorsprechen und den Sachverhalt schildern, ob man das Nutzungsrecht nicht entziehen kann, wenn die Witwe nichts tut? Wenn und solange Sie selbst das Grab auf eigene Kosten pflegen, wird niemand sich gemüßigt fühlen, regulierend einzugreifen. Der öffentlichen Hand ist es egal, so lange das Grab ordentlich ist. Ein Anwalt kann hier nur bedingt helfen; denn Witwe und Kinder sind im Range vor den Eltern und Geschwistern am Nutzungsrecht dran. Vielleicht können Sie sich ja das Nutzungsrecht für einige Jahre abtreten lassen oder "abkaufen" oder über ihren Schatten springen und ihr anbieten, die Witwe soll den Stein aussuchen und Sie bezahlen ihn. Das ist sicher viel verlangt, aber ehe der arme Verstorbene "wie ein Hund verscharrt" würde ich daran denken! Viel Erfolg! Alice

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