Antwort
I.d.R. sind Fahrlehrer in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt, wird nicht pro geleisteter Fahrstunde gezahlt sondern pauschal im Monat. Da diese Anstellung nicht in einem Tarifvertrags-Verhältnis ist, spielt Arbeitserfahrung nur selten eine Rolle. Ich erinnere mich an ein Gespräch mit meinem Fahrlehrer (vor etwa 8 Jahren) , dieser musste nebenbei noch Taxi fahren um sich und seine Frau plus einem Kind ernähren zu können.
Ich würde den Bruttoverdienst deshalb monatlich auf maximal 1,5tsd € schätzen, da es kein klassischer Ausbildungsberuf ist. Eine 10 monatige Schulung reicht, man ist leicht zu ersetzen und hat keine besonderen Fähigkeiten vorzuweisen.
mfg,
Horváth M.Sc.