Hallo,

vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen, da ich die Parkregelung hier nicht so ganz verstehe. Es geht um den als Bild angehängt Platz. Der linke weiße Pfeil ist das Schild ab dem das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Der rechte weiße Pfeil markiert den Beginn des absoluten Halteverbots. Es endet an einer Straßenbegrenzung für die Feuerwehr, d. h. eine Durchfahrt ist hier nicht möglich.

Meine Frage ist nun: Parken alle an der Kurve geparkten, zwischen diesen Schildern befindlichen Fahrzeuge illegal?

Einzige Erklärung wäre hier für mich:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §12 Halten und Parken (3) Das Parken ist unzulässig 1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

Ich habe heute morgen am Fahrzeug "blau" eine Verwarnung gesehen, aber nicht am Fahrzeug "grün", obwohl es dort schon seit zwei Tagen parkt. Beide stehen nicht auf dem Gehweg. Wieso ist Fahrzeug "grün" richtigerweise dort abgestellt und Fahrzeug "blau" nicht? Müssten anhand §12 (3) 1. nicht beide eine Verwarnung erhalten? Bzw. stehen nicht eigentlich Fahrzeug rot und gelb auch gleich falsch/richtig?

Ich hätte mich nicht gewundert, wenn ich nicht sicher wüsste, dass Fahrzeug "grün" dort schon länger und durchgehend steht, d. h. von der selben Ordnungshüterin auch gesehen werden musste.

Mir geht es in erster Linie natürlich darum, ob ich selbst mal an der Stelle von Fahrzeug grün parken kann, da Parkplätze besonders spät Abends rar gesät sind. An die Stelle von blau würde ich mich lieber nicht mehr stellen, obwohl dort eigentlich Nachts immer Leute parken..

Vielen Dank :-)