Schönen guten Tag, ich wurde circa vor vier Wochen bei einer Verkehrskontrolle, also bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Daraufhin Wurde mir die Frage gestellt, ob ich Alkohol getrunken hätte. Daraufhin Puste ich und hatte ein wert von 1,14 Promille. Daraufhin wurde ich mit zur Polizeiwache genommen und mir wurde circa anderthalb Stunden später von einem Amtsarzt an Blutabnahme genommen. Drei Wochen später habe ich die Blutprobe bekommen und hatte einen Alkoholwert von 1,04 Promille meine Frage daraufhin ist, ob die Promille Zahl hochgerechnet wird, da ich leichte Ausfallerscheinungen hatte beim Tockelbogen aber nicht im Straßenverkehr wird zur Tatzeit hochgerechnet und was erwartet mich an Strafe hat jemand Erfahrung? Natürlich wurde meine Fahrerlaubnis entzogen. Nach meinem Wissensstand ist es jetzt keine Straftat mehr, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.