Ich denke es könnte hier ein allgemeines Interesse vorliegen.

Ab dem ersten Mai wird in meinem Landkreis den Schülern, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren, das neue 49€ - Deutschland - Ticket erteilt. Für dieses braucht man zwangsläufig ein digitales Endgerät, da das Ticket ja nur noch digital erhältlich ist. Nun steht in der Schulordnung mancher Schulen, dass das Handy über einen längeren Zeitraum einzubehalten werden kann.

Wie stellt sich diese Situation nun rechtlich dar, sollte die Schule das Smartphone tatsächlich mal einziehen und nach Schulschluss einbehalten und der/die Schüler/in in eine Fahrkartenkontrolle geraten? Darf die Schule unter diesen neuen Voraussetzungen das Smartphone mit seinen weiteren Funktionen tatsächlich noch länger als nötig einbehalten?

Wäre es nicht sinnvoller Schulordnungen dahin gehend zu verändern, dass den Schülern mit Nachsitzen, Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände (Sozialstunden) ihre Verfehlung gegen Regeln als Strafmaßnahme klar gemacht wird, während das einziehen des Smartphones nur dem Abwenden von (weiteren) Störungen während des Schulalltags dient?