Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als Gas Wasser Installateur in einem festem Objekt und habe somit auch jeden Monat einmal 6 Tage Notdienst. Dieser Notdienst geht dann von Montags7:00 – nachfolgenden Montag 7:00

• Wenn ich nun in der Nacht vom Sonntag zum Montag um 01:00 einen Einsatz von ca.1Stund habe so darf ich laut Regel meines Arbeitgebers 11 Stunden Ruhezeit einhalten. • Habe ich aber z.B. einen Einsatz um 04:30 so muss ich weiter arbeiten um 8 Stunden voll zu bekommen. • Oder muss laut Arbeitsvertrag spätestens um 7:00 beginnen um meine Arbeitszeit von 8 Stunden zu erhalten .

Ist das so richtig oder gibt es dafür noch Sonderegeln? .