Als Umschüler ist man von der Berufsschulpflicht befreit. Kann jedoch die BS freiwillig besuchen.

Frage 1: In der Berufsschule muss man eine zusätzliche Prüfung ablegen, wenn der Notendurchschnitt schlechter als 2,0 ist. Gilt das auch für Umschüler?

Frage 2: Wenn der Umschüler an diesen Prüfungen teilnehmen muss und bei diesen durchfällt, jedoch die IHK-Prüfung gute Ergebnisse aufweist, ist dann die Ausbildung bzw Umschulung bestanden?

Denn würde der Umschüler nicht freiwillig am Unterricht teilnehmen, bekäme er sowieso kein Zeugnis. Ist dieses also in irgendeiner Form relevant?

Vielen Dank