Hallo zusammen,

Ich habe versucht mich Zeit einiger Zeit über die Pflegegeldregelungen zu informieren und bin leider daran gescheitert. Vielleicht gibt es hier ja jemanden der sich mit der Thematik auskennt.

Eine Bekannte bezieht Pflegegeld aufgrund von Pflegegrad 2, der ihr vor kurzem anerkannt wurde. Ihre Tochter, die sie als Pflegeperson angegeben hatte, ist allerdings zur gleichen Zeit ca. 50 km weit weggezogen und kommt nur noch selten vorbei. Außerdem wird das Geld für alles andere aber nicht für Ihre Pflege verwendet.

Da ich mir trotzdem Sorgen mache, würde ich gerne wissen, was passiert, sollte das auffliegen.

Muss man zwangsläufig das pflegegeld nur für die Pflege verwenden und muss eine Pflegeperson immer vor Ort sein, wenn die zu pflegenden Person nur "kleinere" körperliche Beschwerden hat und es vorrangig um Depressionen geht. Reicht es da telefonisch erreichbar zu sein.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Liebe Grüße,

Tatjana