Habe online ein Produkt gekauft, das leider mehr oder weniger unbrauchbar ist ( verbindug geht regelmässig verloren obwohl sogar eine reichweite von 10m angegeben ist).
Habe das Produkt nach ca. 2 monaten zurückgeschickt - hatte 1 Jahr garantie
Habe über 1 Monat auf eine antwort gewartet, und dann selbst nachgefragt wie der status nun sei, es wurde mitgeteilt das das Produkt auf unbestimmte Zeit bei dem Händler nicht mehr angeboten wird, aber hier ist ein Gutschein im Warenwert des Produktes.
Auf eine Antwort auf die Frage ob man mir das Geld nicht auszahlen kann, da ich keine alternative in deren Shop finde, warte ich nun bereits seit 3 Tagen.
Ist es zulässig nur einen Gutschein anzubieten? oder muss ggf. auch das Geld in diesem Fall zurückerstattet werden wenn ich das wünsche?