Ich wohne in einer Erdgeschosswohnung mit Garten. Im Erdgeschoss gibt es drei Wohnungen, die alle über einen eigenen Garten verfügen. Die Gärten sind durch 2 Meter hohe Hecken getrennt. Aber meine Wohnung ist die Einzige, welche über einen Zugang zur Strasse verfügt. Der Garten ist im Mietvertrag zur Alleinbenutzung ausgeschrieben.

Nun ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass einer der anderen Mieter der Hausverwaltung ein Problem in seinem Garten signalisiert.

Die Hausverwaltung schickt dann einen Handwerker, der in unseren Garten kommt, sich durch die Hecke zwängt und so zu den anderen Gärten gelangt. Abgesehen davon, dass dies unangekündigt geschieht, empfinde ich es als nicht korrekt, dass der Garten, den ich pflege und in gutem Zustand halte, von der Hausverwaltung als Durchgangszone begriffen wird. Zumal damit die Bemühungen eine gesunde und dichte Hecke zu haben zunichte gemacht werden.

Nach meinem Verständnis - ausser es wäre Gefahr im Verzug - müsste der entsprechende Handwerker einen Termin mit dem jeweiligen anderen Mieter machen und dessen Garten dann durch dessen Wohnung betreten.

Wie ist die Rechtslage?