Vorab allgemein.

In den meisten Kommunen wird der Hund als steuerpflichtig, aber steuerbefreit eingestuft. Dazu muss im Ausweis eines der Kennzeichen H bzw. Bl oder TBl vorliegen. Somit ist der Hund ein Arbeitstier, eine Sache; Hilfs- und/oder Heilmittel. (Klar, der Hund ist immer eine Sache). Im Einzelhandel wird ggf. eine Kennzeichnung verlangt. Decke, Marke, Halsband.

Zur Sache: Urteil BSG vom 06.03.12 – B1 KR 10/11 R

2009/ 2021 ist die UN / EU Konvention in nationales Recht umgesetzt.

Auszug UN Konvention:

Artikel 3 hält die allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens fest, zu denen u.a. die Menschenwürde, die Nichtdiskriminierung, Teilhabe an der Gesellschaft und Chancengleichheit gehören.

In Artikel 9 Zugänglichkeit, Abs. 2: "Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,..... e) um menschliche und tierische Assistenz.....zur Verfügung zu stellen."

Artikel 19 enthält in Abschnitt b), dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Unterstützung, z.B. durch persönliche Assistenten, haben, welche zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft, die Einbeziehung sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung notwendig ist.

In Artikel 20 Persönliche Mobilität steht: "Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem ... b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Assistenz sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten.

Fazit:

Gibt es Probleme, dann an die Gleichstellungsbehörde wenden!!!!!

Das ist absolut wichtig, denn Menschen mit Einschränkungen haben keine besonderen Bedürfnisse, sondern lediglich Rechte.

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