Das Problem ist, dass es keine Bankvollmacht gibt und die Gebühren weiterlaufen. Da das Guthaben gerade mal € 600 beträgt ist es überschaubar bis dieser Betrag aufgebraucht ist. Da aber das Konto dann weiterhin besteht wird die Bank versuchen die Gebühren weiterhin einzutreiben. Es gibt einen Sohn der von Grundsicherung lebt und bei dem nichts zu holen gibt. Dann sind dort 2 Enkel die beide im Arbeitsverhältnis sind.

Die Frage wäre, wie kann man das Konto auch ohne Vollmacht kündigen? 2. Wenn das Konto einfach weiterläuft ohne bedient zu werden und der Kontenbestand aufgebraucht ist, wer wird dann zur Kasse gebeten. Die Bank besteht auf eine Bankvollmacht.

Ich würde mich freuen eine positive Antwort auf dieses Problem weiterleiten zu können.

d