Hallo, Der Fall: Ein Person hat das Abitur bestanden, hat sich für ein Studium interessiert wurde leider nicht angenommen und hat sich für ein NC freien Studiengang eingeschrieben (Scheinstudium). In diesem Scheinstudium hat die Person aber ein mehr monatiges Praktikum absolviert, dass bei dem erneuten Versuch im Sommersemster angerechtnet werden würde (Erfahrung, Punktesystem). Nun die Frage muss die Person bei der Bewerbung beides an geben(Praktikum und Studium)?

Und dürfte man ein Tourismusstudium (BWL lasstig) anfangen wenn die Person als Scheinstudium BWL hatte?

Ich will keine Antworten wie falsch ein Scheinstudium ist. Es ist ein fikitiver Fall der meine Interesse geweckt hat.

Vielen Dank im vorraus,