Hallo, darf ein Garten- und Landschaftsbau-Betrieb, in kein Landschaftsgärtner arbeitet (also nur Autodidakten), eine Einfahrt pflastern? Ich meine mal gehört zu haben, dass man dafür irgendeine bestimmte Qualifikation braucht, und wenn der Betrieb die nicht hat, kann sogar der Auftraggeber haftbar gemacht werden.

Leider kann ich über Suchmaschinen hierzu nichts finden. Für Hinweise wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße,