Wir ziehen bald aus einem Mietshaus aus. wir haben bei Einzug die alten türen und die holztreppe gestrichen. es ist ein altes haus. jetzt verlangt der mieter den ursprünglichen zustand der türen und der treppe. sind wir verpflichtet alles wieder neu zu streichen? ursprünglicher zustand war grau, wir haben es dunkel braun überstrichen. es sind natürlich mit der zeit paar abnutzungserscheinungen  da, nur die wären so oder so entstanden